DNA-Isolation

Informationen für Patienten

Was machen Pathologen eigentlich?

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil beschäftigen sich Pathologen in Deutschland nicht mit Mordopfern und haben nur wenig mit Toten zu tun. Den überwiegenden Teil der Tätigkeit macht die Beurteilung von Gewebeproben aus, die im Rahmen von Operationen oder Magen- und Darmspiegelungen entnommen werden.
Nach einer technischen Aufarbeitung werden dünne Gewebeschnitte auf Glasobjektträgern gefärbt und vom Pathologen unter dem Mikroskop begutachtet. Dabei kann mit hoher Sicherheit festgestellt werden, ob eine Gewebsveränderung gutartig oder bösartig ist. Jede Krebsdiagnose wird durch einen Pathologen gestellt! Erst nach einer richtigen Diagnose kann die für den Patienten beste Behandlung begonnen werden.
Pathologen sind also als »Ärzte im Hintergrund« an der Versorgung der Patienten beteiligt. Pathologen bestimmen auch Gewebemerkmale und Rezeptoren von Krebszellen und sind zusammen mit anderen Experten an Tumorzentren beteiligt.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Beurteilung von Abstrichen zur Krebsvorsorge.

Haben Sie Fragen zur Privatrechnung?

Im Rahmen der ärztlichen Sorgfaltspflicht werden alle bei Operationen oder endoskopischen Untersuchungen entnommenen Gewebeproben durch einen Pathologen unter dem Mikroskop untersucht. Der Befundbericht wird direkt an Ihren behandelnden Arzt geschickt. Die im Rahmen der mikroskopischen Untersuchung anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt und richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei wird für jeden bei Ihnen durchgeführten Eingriff eine separate Rechnung erstellt, daher kann es vorkommen, dass Sie zwei Rechnungen erhalten (z. B. für Magen- und Darmspiegelung). Falls Sie Fragen zur Rechnung haben wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.